Rechtsprechung
AG Euskirchen, 23.04.2010 - 17 C 1198/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch gegen einen Gasversorger auf Rückzahlung zuviel abgebuchter Kosten für Gas nach Widerspruch gegen eine einseitige Preiserhöhung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Euskirchen, 23.04.2010 - 17 C 1198/09
- LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 159/10
- BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 14/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06
Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag
Auszug aus AG Euskirchen, 23.04.2010 - 17 C 1198/09
Die Preisanpassungsregelung in einem Sondervertrag unterliegt jedoch als Nebenabrede der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB und ist insoweit unwirksam, da sie nicht klar und verständlich ist und den Kunden unangemessen benachteiligt (BGH Urteil vom 17.12.2008 VIII ZR 274/06 Rdn.18).Insoweit ist unklar im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, ob diese Regelung im Hinblick auf das im Sondervertrag geregelte Kündigungsrecht anwendbar und im Falle der Preisänderung einschlägig ist (BGH Urteil vom 17.12.2008 VIII ZR 274/06 Rdn. 23).
Der Gasverordnung kommt zwar eine gewisse Leitbildfunktion zu , weil sie eine Wertentscheidung verkörpert, die der Verordnungsgeber im Tarifkundenbereich getroffen hat und sie damit auch Hinweise enthält, was im Verhältnis zu Sondervertragskunden als angemessen gilt (BGH Urteil vom 17.12.2008 VIII ZR 274/06 Rdn. 20).
Die ergänzende Vertragsauslegung setzt jedoch neben der Regelungslücke voraus, dass dies zu einem Ergebnis führt, das den beiderseitigen Interessen nicht mehr gerecht wird, weil es zu einer einseitigen Verschiebung des Vertragsgefüges zugunsten des Kunden kommt (BGH Urteil vom 17.12.2008 VIII ZR 274/06 Rdn. 25, BGH Urteil vom 13.01.2010 VIII ZR 81/08 Rdn. 27), was vorliegend nicht der Fall ist.
- BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 81/08
Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer …
Auszug aus AG Euskirchen, 23.04.2010 - 17 C 1198/09
Eine ergänzende oder hilfsweise Anwendbarkeit von § 4 AVBGasV ist der Verweisung in § 7 des Sondervertrages nicht mit der notwendigen Klarheit zu entnehmen (BGH Urteil vom 13.01.2010 VIII ZR 81/08 Rdn. 24).Die ergänzende Vertragsauslegung setzt jedoch neben der Regelungslücke voraus, dass dies zu einem Ergebnis führt, das den beiderseitigen Interessen nicht mehr gerecht wird, weil es zu einer einseitigen Verschiebung des Vertragsgefüges zugunsten des Kunden kommt (BGH Urteil vom 17.12.2008 VIII ZR 274/06 Rdn. 25, BGH Urteil vom 13.01.2010 VIII ZR 81/08 Rdn. 27), was vorliegend nicht der Fall ist.
- BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06
Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise
Auszug aus AG Euskirchen, 23.04.2010 - 17 C 1198/09
Für den Bereich der Tarifkunden hat der BGH (NJW 2007, 2540; NJW 2009, 502) entschieden, dass der vom Gasversorger einseitig erhöhte Tarif zum vereinbarten Preis wird, wenn der Kunde die auf dem erhöhten Tarif basierende Jahresrechnung des Versorgers unbeanstandet hinnimmt, indem er weiter Gas von diesem bezieht, ohne die Tariferhöhung in angemessener Zeit als unbillig zu beanstanden. - BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07
Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers
Auszug aus AG Euskirchen, 23.04.2010 - 17 C 1198/09
Für den Bereich der Tarifkunden hat der BGH (NJW 2007, 2540; NJW 2009, 502) entschieden, dass der vom Gasversorger einseitig erhöhte Tarif zum vereinbarten Preis wird, wenn der Kunde die auf dem erhöhten Tarif basierende Jahresrechnung des Versorgers unbeanstandet hinnimmt, indem er weiter Gas von diesem bezieht, ohne die Tariferhöhung in angemessener Zeit als unbillig zu beanstanden.
- LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 159/10
Kein Rückgriff auf Regelungen zur Preisanpassung in der AVBGasV bzw. der GasGVV …
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 23.04.2010 - 17 C 1198/09 - abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen.